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Was ist ein Verbraucher-Kredit?

Der Begriff Verbraucherkredit bezeichnet einen Kredit der zwischen einem Unternehmer (meist einer Bank) als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer vereinbart wird. Der Begriff ist eher umgangssprachlich zu sehen, das zugrundeliegende rechtliche Konstrukt ist der Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vertragsart basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Unter Verbraucher ist dabei eine natürliche Person zu verstehen, die das Darlehen für private Zwecke benötigt.

Zum Schutz des Verbrauchers sind für Verbraucherkredite zahlreiche gesetzliche Auflagen zu erfüllen, ein Großteil davon ist den Paragraphen 491 bis 505 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden. So bedarf der Verbraucherdarlehensvertrag grundsätzlich der Schriftform und der Unterschrift des Verbrauchers, zudem gilt ein generelles Widerrufsrecht, auch bei verbundenen Geschäften.

Um die Kosten des Kredites transparenter zu machen, gehört zum gesetzlichen Mindestinhalt des Vertrags neben der Angabe von Nettodarlehensbetrag und effektivem Jahreszins auch der Gesamtbetrag, sowie die Vertragslaufzeit und Informationen über die Anzahl der einzelnen Teilzahlungen samt der jeweiligen Beträge und Fälligkeiten.

Das Ziel heißt Verbraucherschutz

Um Lockvogelangebote zu verhindern, sind zudem Regelungen in die Preisangabenverordnung aufgenommen worden. So muss in der Werbung für Kreditverträge bei Verwendung bonitätsabhängiger Zinssätze auf diesen Umstand hingewiesen werden, und nur mit Zinssätzen geworben werden, die von mindestens zwei Drittel der tatsächlich abgeschlossenen Verträge erreicht oder unterschritten werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Rechtsfolgen für den Kreditgeber bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben. So wird der Kreditgeber beispielsweise schadensersatzpflichtig, wenn er dem sogenannten Wechsel- und Scheckverbot zuwiderhandelt. Er darf vom Kreditnehmer also nicht verlangen, dass dieser einen Wechsel für seine Ansprüche aus dem Vertrag eingeht oder einen Scheck als Sicherheit zugunsten der offenen Verbindlichkeit ausstellt und haftet für jeden Schaden, der dem Verbraucher daraus entsteht.

Die gesetzlichen Regelungen umfassen auch Verzugszinsen und deren Behandlung, wodurch der Schutz vor Überschuldung verbessert werden soll. Gleiches gilt für die Beschränkung der Möglichkeiten des Darlehensgebers für die Kündigung bei Zahlungsverzug.

Der Verbraucherkredit stellt damit das Standardgeschäft bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden dar, mit der zugehörigen Gesetzgebung sind die Banken in der Pflicht, ihre Produkte seriös zu bewerben und wirksam zu dokumentieren. Durch die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Inhalt der Kreditverträge werden Kreditangebote besser vergleichbar und transparenter. Das Ziel ist es, den Verbraucher wirksam vor Übervorteilung zu schützen und die Ausnutzung der Machtposition der Banken gegenüber privaten Kunden einzudämmen.

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Sollzinssatz: 2,93 % bis 4,77 % p.a. (gebunden)

effektiver Jahreszins: 2,97 % bis 4,88 % p.a.

Nettodarlehensbetrag: 10.000 Euro bis 50.000 Euro

Vertragslaufzeit: 12 - 120 Monate

Bearbeitungsgebühren: keine

KARIN JÄCKEL KAPITALVERMITTLUNG

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