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Was ist ein Schuldner?

Im Zusammenhang mit Krediten wird als Schuldner der Kreditnehmer bezeichnet, der vom Kreditgeber, auch Gläubiger genannt, einen Geldbetrag zur vorübergehenden Nutzung erhält, und diesen vereinbarungsgemäß zurückzahlen muss. Rechtlich gesehen ist der Begriff des Schuldners weiter gefasst, hier wird als Schuldner derjenige bezeichnet, der eine Vereinbarung schließt, eine Leistung zu erbringen, gleich welcher Art. Gleich bleibt aber auch hier die Möglichkeit des Gläubigers, die Leistung vom Schuldner einzufordern und bei Nichterfüllung den Rechtsweg zu beschreiten. Dann wird im Zweifelsfalls gerichtlich festgestellt, wie das Problem zu lösen ist.

Kommt der Schuldner seinen Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Gläubiger nicht nach, kann es so über das Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung kommen. Dadurch erhöhen sich vor allem die Forderungen an den Schuldner. Ist dieser zahlungsunfähig, nützt dem Gläubiger allerdings auch die gerichtliche Feststellung der Forderung, der vollstreckbare Titel nichts.

Die Risikoabwägung zwischen Schuldner und Gläubiger

Im Kreditwesen ist es daher gängig, den Schuldner vor Abschluss des Kreditvertrags auf Herz und Nieren zu prüfen. Neben Auskünften zur beruflichen Situation, dem monatlichen Einkommen und bereits laufenden Verpflichtungen gehören dazu auch Informationen aus privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunfteien, etwa der SCHUFA, über die Zahlungsmoral in der Vergangenheit, bereits laufende Kredite und mehr.

Die hier gespeicherten Informationen sind allerdings immer wieder unvollständig oder gar falsch. Wer sich für die Aufnahme eines Kredites interessiert, sollte deshalb unbedingt vor dem Einholen von Kreditangeboten zuerst die gesetzlich verankerte kostenlose Selbstauskunft dort anfordern. Stellt sich bei der Überprüfung der gespeicherten Informationen heraus, dass dieses falsch oder fehlerhaft sind, so ist die Auskunftei zur Korrektur verpflichtet. Dieses Prozedere kann allerdings zeitaufwendig sein, es empfiehlt sich daher, schon möglichst früh die Selbstauskunft einzuholen.

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**** Die Überschußbeteiligung (nicht garantiert) kann zur Laufzeitverkürzung verwendet werden.

KARIN JÄCKEL KAPITALVERMITTLUNG

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