Umschuldung
Bei der Umschuldung eines Kredites wird für die Ablösung einer Finanzierung ein weiterer Kredit in Anspruch genommen, so können zu hohe Kosten infolge eines Darlehens vermieden werden. D. h. für die Ablösung einer Verbindlichkeit wird eine neue Schuld durch den Kreditnehmer aufgenommen. Diese bietet sich jedoch nur an, wenn die aktuellen Zinssätze niedriger sind als der Zinssatz, der bei einem vorhandenen Darlehen vereinbart worden war. Durch Abschluss des neuen Darlehes kann ein hoher finanzieller Mehraufwand vermieden werden. Eine Kreditablösung ist jedoch nur möglich, wenn eine Kündigung der Finanzierung rechtlich durchführbar ist. Dies ist z. B. der Fall am Ende der Zinsbindungsfrist. Vor einer Umschuldung sollten Produktvergleiche angestrebt werden. Die Umschuldung sollte nur dann durchgeführt werden, wenn sich durch günstige Zinssätze tatsächlich Einsparungen erreichen lassen können. So sollte unbedigt auf die angebotene Zinsbindungsfrist geachtet werden. Falls durch eine Umschuldung eine Immobilienfinanzierung abgelöst werden sollte, müssen Änderungen beim Grundbucheintrag erfolgen. So wird die neue Bank als Kreditgeber in das Grundbuch als Gläubiger eingetragen und der alte Kredit wird gelöscht. In der Regel übernimmt bei der Umschuldung das neue Finanzunternehmen die Bearbeitungsschritte für den Kreditnehmer z. B. die Kündigung der bestehenden Finanzierung und den Schriftverkehr mit der anderen Bank.
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